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Textilgroßhandel Dieter Cohn "No. 1" Handels GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Textilien

Lieferungen von Firma No. 1 Handels GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden durch Auftragserteilung, durch Kenntnisnahme von der Auftragsbestätigung oder durch Annahme der Ware vom Kunden anerkannt. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Firma No. 1 Handels GmbH nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von Firma No. 1 Handels GmbH schriftlich ausdrücklich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

1. Vertragsabschluss.

Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Firma No. 1 Handels GmbH oder spätestens durch vorbehaltlose Entgegennahme der Ware durch den Kunden. Der Vertrag kommt zu den Bedingungen zustande, die sich aus der Auftragsbestätigung, ersatzweise aus dem quittierten Lieferschein in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen ergeben. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung von Firma No. 1 Handels GmbH verbindlich. Über die reine Bestellung der Ware hinausgehende sonstige Vereinbarungen sowie die Einräumung von Exklusivrechten, besondere Gestaltung von Valuta und sonstige zusätzliche Vergünstigungen binden Firma No. 1 Handels GmbH nur, wenn diese in einem gesonderten Schreiben von der Geschäftsleitung von Firma No. 1 Handels GmbH bestätigt worden sind. Insbesondere sind die Außendienstmitarbeiter nicht berechtigt, über die Bestellung hinaus irgendwelche Sonderkonditionen einzuräumen. Abweichungen von dem Inhalt des Auftrages oder von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie mit der Geschäftsleitung von Firma No. 1 Handels GmbH in einer schriftlichen Vereinbarung getroffen werden.

2. Lieferfrist.

Die Liefertermine sind unverbindlich. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten. Abweichungen von den Lieferterminen werden möglichst rechtzeitig mitgeteilt. Für alle durch höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen sowie ohne Verschulden von Firma No. 1 Handels GmbH entstandenen Verzögerungen, Nichtlieferungen und Beschädigungen haftet Firma No 1. Handels GmbH nicht. Wird ein Erfüllungsverzug durch Firma No. 1 Handels GmbH verschuldet, so ist der Kunde erst nach Stellung einer Nachfrist von 18 Tagen durch Brief zur Ausführung der ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Rechte befugt. Ist der Kunde im Verzugsfall berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss er der Firma No. 1 Handels GmbH eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Kunden bei der Firma No. 1 Handels GmbH eingeht.

3. Versand.

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Verlade- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für die Kosten von Rücksendungen und dadurch veranlasster Wiederversendung an den Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Versicherung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen.

Die Preise verstehen sich, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen sind, ab Lager der Firma No. 1 Handels GmbH.
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsdatums (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne jegliche Abzüge zahlbar. Unbeschadet individueller Vereinbarungen, wie z.B. Nachnahme, werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet. Maßgeblich für den Tag der Verrechnung der Zahlung ist in jedem Falle der Tag der Gutschrift der Bank bei der Firma No. 1 Handels GmbH. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden die banküblichen Zinsen und angefallene Mahngebühren berechnet. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt der Einlösung in Zahlung genommen. Die dabei entstehenden Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Das Hinausschieben der Fälligkeit durch Vereinbarung von Zahlungszielen oder erfüllungshalber Annahme von Schecks oder anderen Zahlungsmitteln erfolgt in jedem Fall unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Falls die Firma No. 1 Handels GmbH die Forderung an eine Factoring- Bank abgetreten hat, können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur an das auf
der Rechnung genannte Institut auf dessen angegebene Konten erfolgen. Die Rechnungsabtretung an eine Factoring-Bank kann durch den Kunden nicht abgelehnt werden. Die Außendienstmitarbeiter der Firma No. 1 Handels GmbH sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder stellen sich begründete Zweifel über die zukünftige Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden heraus oder wird Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt, so kann die Firma No. 1 Handels GmbH für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungsziels Vorkasse oder Sicherheitsstellung vor Auslieferung
der Ware verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ferner werden alle noch ausstehenden Forderungen von Firma No. 1 Handels GmbH gegen den Kunden sofort fällig. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

5. Eigentumsvorbehalt.

Bis zur Erfüllung alter Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Firma No. 1 Handels GmbH
aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der Firma No. 1 Handels GmbH. Der Kunde verwahrt das Eigentum von Firma No. 1 Handels GmbH unentgeltlich. Ware, an der Firma No. 1 Handels GmbH Eigentum zusteht, wird im folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausschließlich innerhalb der Verkaufsstätten, die von der Geschäftsleitung der Firma No. 1 Handels Gmbh schriftlich genehmigt wurden, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Endverbraucher zu veräußern. Vorpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Firma No. 1 Handels GmbH ab, die Firma No. 1 Handels GmbH nimmt die Abtretung an, die Firma No. 1 Handels GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Firma No. 1 Handels GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Firma No. 1 Handels GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt, er in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, insbesondere, wenn über das Vermögen des Kunden das Konkurs oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt wird.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma No. 1 Handels GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug -ist die Firma No. 1 Handels GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des
Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde die Zusicherung, dass er seine Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf der Vorbehaltsware von Firma No. 1 Handels GmbH nicht bereits anderweitig abgetreten hat, und dass gegen ihn keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betrieben werden, oder drohen. Der Kunde ist zur unverzüglichen schriftlichen Bekanntgabe verpflichtet, wenn sich nach Auftragserteilung bei ihm eine neue Lieferanschrift ergibt oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.

6. Lieferungsausschluss.

Sollten von Seiten der Vorlieferanten bestimmte Stoffe oder Dessins nicht geliefert werden oder aufgrund des geringen Auftragsbestandes die Fertigung einzelner Artikel ausfallen, so ist die Firma No. 1 Handels GmbH berechtigt, den erteilten und gegebenenfalls bereits bestätigten Auftrag entsprechend zu berichtigen. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag und Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird der Auftragsumfang durch die Berichtigung dem Rechnungsbetrage nach um mehr als 70% verringert, oder hat die Durchführung des Auftrages aufgrund besonderer Umstände für den Kunden kein Interesse, so ist er ausnahmsweise zum Rücktritt berechtigt.

7. Gewährleistung.

Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von Firma No. 1 Handels GmbH nur durch Umtausch des betreffenden Teiles oder auch der
ganzen Lieferung, gegebenenfalls durch entsprechende Instandsetzung. Kommt die Firma No. 1 Handels GmbH innerhalb von 4 Wochen nach Rückempfang der Ware dem Verlangen des Kunden nach Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht nach, kann der Kunde Minderung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersatz des entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Im Übrigen erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn von dem Kunden oder von dritter Seite ohne Einwilligung von Firma No. 1 Handels GmbH Reparaturen an den von der Firma No. 1 Handels GmbH gelieferten Gegenständen
vorgenommen werden. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen ab Lieferung der Ware Firma No. 1 Handels GmbH schriftlich zu erklären. Verspätete, sowie Mängelrügen irgendwelcher Art gegenüber Vertretern oder Außendienstmitarbeitern sind unwirksam. Rücksendungen aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Mängelrüge erfolgen. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung, des Designs oder Größenabweichungen bis zu einer Größe bzw. geringfügige Abweichungen im Größenschlüssel rechtfertigen keine Beanstandung.

8. Warenzeichen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Warenzeichen aus der Ware herauszutrennen oder unkenntlich zu machen oder nachzuahmen oder für andere Ware zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Modelle als Muster für anderweitige Fertigungen zu benutzen. Bei Sonderverkauf zu ermäßigtem Preis darf nicht damit geworben oder darauf hingewiesen werden, dass es sich um Ware von der Firma No. 1 Handels GmbH handelt.

9. Erfüllungsort. Gerichtsstand.

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen ist der Sitz von Firma No. 1 Handels GmbH. Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (auch aus Schecks und Wechsel) das am Sitz von der Firma No. 1 Handels GmbH zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht. Die Firma No. 1 Handels GmbH ist jedoch nach ihrer Wahl auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.